FRANKA setzt sich ein
- für eine sichere und geschützte Unterbringung,
- für die Gewährleistung einer körperlich/seelischen Erholungsphase
bei psychosozialer Betreuung,
- für die Sicherstellung eines dafür notwendigen legalen Aufenthaltes.
FRANKA informiert
- über ausländerrechtliche,
- zivil- und strafrechtliche,
- sowie die sozialhilferechtliche Situation
- über die Möglichkeiten einer geordneten Rückreise.
FRANKA begleitet
- in den unterschiedlichen Verfahren
- auf allen notwendigen Wegen.
Einzelne Sprachversionen finden Sie auf jeder SeiteInformationen sind für die Frauen lebenswichtig!
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